Leistungen

Ihr Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht Thomas Otten steht Ihnen mit seiner Erfahrung in allen Stationen eines Strafverfahrens bei.

Erwarten Sie kompetenten Rat und schnelle Hilfe in folgenden Situationen:

Zeitnahe Akteneinsicht in die Strafakte

  • Beistand im Zusammenhang mit der Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihres Geschäftsraumes.
  • Beistand und Verteidigung bei einer Verhaftung.
  • Verteidigung im Haftverfahren bei und nach dem Erlass eines Haftbefehls.
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren.
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung und gegebenenfalls in der Berufung und der Revision.

 

Wenn Sie darüber hinaus Fragen oder Wünsche haben, finden Sie immer ein offenes Ohr.

 

Das Team der Kanzlei lässt Sie im Rahmen Ihrer Strafverteidigung in keinem Fall im Regen stehen!

 

KOSTEN / PFLICHTVERTEIDIGER

Ein Anwalt kostet, keinen zu haben kostet aber mehr!

Transparenz ist für eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig, auch bei den Kosten.

Hierzu bereits ein paar Informationen:
Es gibt im Strafverfahren keine "Prozesskostenhilfe", aber die staatsfinanzierte Pflichtverteidigung unter bestimmten Voraussetzungen. Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen.

In der Regel werde ich erst nach Zahlung eines angemessenen Vorschusses tätig, der sich nach dem voraussichtlichen Aufwand richtet.

Ich nenne Ihnen vor Mandatierung auf Wunsch eine Honorarobergrenze für den ersten Schritt und Sie können sich darauf verlassen, dass vor jedem weiteren Schritt, der weiteres Honorar auslöst, ich mit Ihnen konkret bespreche, was das kostet, wenn es weiter gehen soll.

Die Abrechnung erfolgt wahlweise nach Zeithonorar oder pauschal für die einzelnen Abschnitte eines Strafverfahrens.

Die Sachbearbeitung einer kleinen Strafsache mit geringem bis durchschnittlichen Aufwand ohne Hauptverhandlung wird regelmäßig mit einer Untergrenze von 500,00 Euro und einer Obergrenze von 750,00 Euro zu vergüten sein, Abweichungen nach unten und oben sind im Einzelfall möglich.

Kommt die Teilnahme an einer Hauptverhandlung vor einem Strafgericht von bis zu zwei Stunden hinzu, liegt die Spanne in der Regel zwischen 750,00 Euro und 1.000,00 Euro (bei auswärtigen Terminen zzgl. Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld).

Eine gute Strafverteidigung kostet Sie im Ergebnis häufig weniger als eine schlechte oder gar keine Verteidigung. Gerade wenn es um die Vermeidung einer Vorstrafe, einer hohen Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe geht, ist jeder Cent für eine optimale Verteidigung eine Investition, die sich schnell rentiert.