Rechtsanwalts­kanzlei Thomas Otten

Strafverteidiger Thomas Otten - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht

Hilfe bei Steuerhinterziehung und Selbstanzeige

Ihr erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht Thomas Otten vertritt Sie konsequent in Osnabrück, im Landkreis Osnabrück und bundesweit.

„Strafverteidigung ist Kampf! Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens."

Hans Dahs, "Handbuch des Strafverteidigers", Rz. 1

Insbesondere beim Vorwurf der Steuerhinterziehung und einer dadurch evtl. notwendig werdenden Selbstanzeige stehe ich Ihnen zur Verfügung. Eine Selbstanzeige beim Vorwurf einer Steuerhinterziehung sollte immer durch einen ausgewiesenen Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht erfolgen, damit sie die strafbefreiende Wirkung auch tatsächlich entfaltet.  

Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen und vertrete Sie als Pflichtverteidiger.

Sollten Sie sich in Untersuchungshaft befinden, werde ich Sie regelmäßig dort aufsuchen und lasse Sie und Ihre Angehörigen mit Ihren vielen und akuten Fragen nicht allein. Sollte sich ein Angehöriger von Ihnen in Untersuchungshaft befinden, stehe ich auch Ihnen gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung, in dem ich Ihnen auch Fragen zu Besuchserlaubnissen, Sozialleistungen während der Untersuchungshaft (z.B. Übernahme der Miete!), Möglichkeiten, dem Gefangenen einen Fernseher und andere Dinge zukommen zu lassen, verständlich beantworten werde. Auch erkläre ich Ihnen die Kosten der Strafverteidigung sowie die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Lassen Sie diesen in jedem Fall überprüfen! Nach meiner über 20jährigen Erfahrung, fällt die Strafe nach einem Einspruch meist deutlich geringer aus oder es kommt sogar zu einer Verfahrenseinstellung.

Nebenklage / Opferanwalt: Sie sind Opfer einer Straftat geworden?  Ich kämpfe dafür, dass Sie Ihre Rechte bekommen und aktiv und nicht nur passiv an dem Strafverfahren teilnehmen. Durch die mögliche Akteneinsicht bekommen Sie alle Informationen, die zu einer weiteren Rechtsverfolgung erforderlich sind.

Bei Maßnahmen der Polizei, Hausdurchsuchung, Verhaftung, Vorladung oder Anhörung:

1. Nennen Sie nur Ihren Namen und Wohnort.
2. Telefonieren Sie mit einem Strafverteidiger.

24 Stunden Notruf: 0170 1472 414.

Rufen Sie an oder schicken Sie eine Mail.

Thomas Otten
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Steuerrecht

Ludwig-Wolker-Str. 16
49124 Georgsmarienhütte (Holzhausen)

Tel: 05401 / 162 8972 0
Fax: 05401 / 162 8972 9
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